Impfungen in Deutschland: Welche sind Pflicht und wann sollten sie gemacht bzw. aufgefrischt werden?
Impfungen zählen zu den wirksamsten Maßnahmen im Gesundheitswesen, um Infektionskrankheiten vorzubeugen und die Ausbreitung gefährlicher Erreger einzudämmen. In Deutschland gelten strenge Empfehlungen und teilweise auch gesetzliche Vorgaben, wenn es um den Impfschutz geht – sowohl für Kinder als auch für Erwachsene. Doch welche Impfungen sind in Deutschland wirklich Pflicht? Wann sollte eine Auffrischung erfolgen? Und welche Impfempfehlungen gelten für bestimmte Alters- oder Berufsgruppen?
Gerade angesichts von Masern-Ausbrüchen, Grippewellen und internationalen Reisebewegungen fragen sich viele Menschen, wie sie ihren Impfstatus aktuell halten und welche Impfungen unbedingt notwendig sind. Dabei sorgt die sogenannte STIKO (Ständige Impfkommission) für verlässliche Empfehlungen, während das Masernschutzgesetz in bestimmten Fällen eine Impfpflicht vorschreibt – insbesondere für Kinder in Kitas und Schulen oder für medizinisches Personal. In diesem Artikel gehen wir detailliert und umfangreich auf diese Thematik ein.
Welche Impfungen sind in Deutschland Pflicht?
In Deutschland gibt es keine generelle Impfpflicht für alle Bürgerinnen und Bürger. Dennoch existieren gesetzlich vorgeschriebene Impfungen für bestimmte Bevölkerungsgruppen – allen voran die Masern-Impfung, die durch das Masernschutzgesetz eingeführt wurde. Sie dient dem Schutz besonders vulnerabler Gruppen und soll Ausbrüche verhindern.
Die Masern-Impfpflicht im Detail
Seit dem 1. März 2020 sind bestimmte Personengruppen gesetzlich verpflichtet, einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern nachzuweisen. Dies gilt insbesondere für:
- Kinder ab dem 1. Lebensjahr, die eine Kita, Kindertagespflege, Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtung besuchen
- Betreuungspersonal in diesen Einrichtungen (z. B. Erzieher:innen, Lehrkräfte, Tagesmütter)
- Personal im Gesundheitswesen, z. B. in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
Der Nachweis über den Masernschutz erfolgt durch:
- den Impfpass mit dokumentierter Masernimpfung (einmal oder zweimal je nach Alter),
- ein ärztliches Attest über eine bereits durchgemachte Masern-Erkrankung (inkl. Labornachweis) oder
- eine ärztliche Kontraindikation, falls aus medizinischen Gründen keine Impfung möglich ist.
Wer den Nachweis nicht vorlegen kann, darf:
- nicht aufgenommen oder beschäftigt werden (z. B. in Kitas oder Schulen),
- muss mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro rechnen (Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz),
- kann im Zweifelsfall durch das Gesundheitsamt überprüft und aufgefordert werden, den Impfschutz nachzuholen.
Gibt es weitere Impfpflichten in Deutschland?
Aktuell ist die Masern-Impfung die einzige gesetzlich verpflichtende Impfung in Deutschland. Andere Impfungen – etwa gegen Tetanus, Diphtherie, Polio oder COVID-19 – sind nicht verpflichtend, werden aber von der STIKO dringend empfohlen (mehr dazu im nächsten Kapitel).
Für bestimmte Berufe, vor allem im Gesundheitswesen, können Impfungen jedoch vertraglich oder betriebsärztlich zur Voraussetzung gemacht werden, z. B. bei Einstellung oder Weiterbeschäftigung.
Welche Impfungen werden von der STIKO empfohlen?
Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut gibt regelmäßig aktualisierte Empfehlungen heraus, welche Impfungen für die Bevölkerung in Deutschland sinnvoll und medizinisch geboten sind. Diese Empfehlungen richten sich nach dem Lebensalter, bestimmten Vorerkrankungen, beruflichen Risiken sowie besonderen Lebenssituationen (z. B. Schwangerschaft oder Reisen).
Die STIKO-Empfehlungen dienen als medizinischer Standard und bilden die Grundlage für die Erstattung durch gesetzliche Krankenkassen.
Impfempfehlungen nach Altersgruppen
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Impfungen, geordnet nach Altersgruppen:
Altersgruppe | Empfohlene Impfungen laut STIKO |
Säuglinge (ab 2 Monate) | – 6-fach-Impfung: Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Polio, Hib, Hepatitis B- Pneumokokken- Rotaviren (oral) |
Kleinkinder (1–5 Jahre) | – Masern, Mumps, Röteln (MMR)- Varizellen- ggf. zweite Dosis 6-fach-Impfung (je nach Impfplan) |
Kinder & Jugendliche | – HPV (ab 9 Jahren, für Mädchen und Jungen)- Auffrischung: Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Polio |
Erwachsene (ab 18 Jahren) | – Tetanus & Diphtherie alle 10 Jahre- Pertussis (1× im Erwachsenenalter, bei nächster Td-Auffrischung)- ggf. MMR bei fehlender Immunität |
Ältere Menschen (ab 60 Jahren) | – Influenza (jährlich)- Pneumokokken- Herpes Zoster (Gürtelrose) ab 60, bei Risikogruppen ab 50 |
Diese Tabelle enthält die Standardimpfungen. Darüber hinaus gibt es Indikationsimpfungen, die bei bestimmten Voraussetzungen empfohlen werden.
Indikationsimpfungen – bei bestimmten Risiken sinnvoll
Zusätzlich zu den Standardimpfungen empfiehlt die STIKO bestimmte Impfungen bei folgenden Personengruppen:
- Chronisch Kranke: z. B. Grippe, Pneumokokken, Hepatitis B
- Beruflich Gefährdete: z. B. medizinisches Personal, Laborpersonal (z. B. Hepatitis B, Influenza, Tollwut)
- Reisende: z. B. Gelbfieber, Typhus, Hepatitis A/B, Tollwut, FSME (je nach Zielgebiet)
- Schwangere: z. B. Grippe und Pertussis ab dem 2. Trimenon (zur Passivimmunisierung des Neugeborenen)
- Personen in Ausbruchsgebieten oder mit engem Kontakt zu Erkrankten: z. B. Meningokokken, Masern oder Hepatitis A
Wann und wie oft sollten Impfungen aufgefrischt werden?
Ein vollständiger Impfschutz ist nicht automatisch ein lebenslanger Schutz. Viele Impfungen müssen in regelmäßigen Abständen aufgefrischt werden, damit der Körper bei einer Infektion zuverlässig reagieren kann. Die STIKO gibt hierfür konkrete Zeitintervalle vor, die sich je nach Impfstoff und Lebensalter unterscheiden.
Auffrischimpfungen im Erwachsenenalter
Die meisten Erwachsenen denken selten an ihren Impfstatus – doch gerade bei Krankheiten wie Tetanus, Diphtherie oder Keuchhusten ist eine regelmäßige Auffrischung entscheidend. Folgende Standardimpfungen sollten Erwachsene im Blick behalten:
Impfung | Auffrischintervall | Besonderheiten |
Tetanus (Wundstarrkrampf) | Alle 10 Jahre | Kombination mit Diphtherie empfohlen |
Diphtherie | Alle 10 Jahre | Kombiniert mit Tetanus (Td) |
Pertussis (Keuchhusten) | 1× im Erwachsenenalter | Bei nächster Td-Auffrischung |
Polio (Kinderlähmung) | Nur bei unvollständiger Grundimmunisierung oder Auslandsreisen notwendig | Kombi-Impfstoffe verfügbar |
Influenza (Grippe) | Jährlich, besonders ab 60 Jahren | Auch für chronisch Kranke empfohlen |
COVID-19 | Je nach Empfehlung (z. B. ab 60 Jahren oder Risikogruppen) | Laut STIKO nur für bestimmte Gruppen empfohlen |
Pneumokokken | Ab 60 Jahren: 1× Standardimpfung, ggf. Wiederholung nach 6 Jahren | Bei bestimmten Vorerkrankungen auch früher |
Herpes Zoster (Gürtelrose) | Ab 60 Jahren: 2 Dosen im Abstand von 2–6 Monaten | Für Risikogruppen bereits ab 50 Jahren empfohlen |
Auffrischung im Kindes- und Jugendalter
Auch bei Kindern ist die Impfserie oft nicht mit dem Kleinkindalter abgeschlossen. Viele Impfstoffe benötigen mehrere Dosen, um einen zuverlässigen Langzeitschutz zu bieten:
- Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Polio: Auffrischung zwischen dem 5.–6. Lebensjahr und erneut im Jugendalter (9–17 Jahre)
- Masern, Mumps, Röteln (MMR): Zwei Dosen, meist im zweiten Lebensjahr abgeschlossen
- HPV: Zwei Dosen im Abstand von mindestens 5 Monaten (bei Impfbeginn vor dem 15. Lebensjahr); ab 15 Jahren drei Dosen erforderlich
Um den Überblick zu behalten, sollten alle Impfungen lückenlos im Impfausweis dokumentiert werden. Die wichtigsten Maßnahmen zur Impfkontrolle:
- Regelmäßige Impfberatung beim Hausarzt
- Nutzung digitaler Tools wie Impfpass-Apps
- Erinnerungssysteme und Vorsorgeuntersuchungen nutzen (z. B. Check-up 35)
Ein vollständiger und aktueller Impfschutz ist nicht nur persönlicher Gesundheitsschutz, sondern trägt auch zum Schutz der gesamten Gesellschaft bei – insbesondere für Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.
Reiseimpfungen und besondere Empfehlungen
Wer ins Ausland reist, sollte sich frühzeitig nicht nur um Reisepass und Koffer kümmern, sondern auch um den eigenen Impfschutz. Denn in vielen Ländern lauern Infektionskrankheiten, die in Deutschland selten oder ausgerottet sind. Die STIKO und das Auswärtige Amt geben daher klare Empfehlungen zu Reiseimpfungen, die je nach Reiseziel verpflichtend oder zumindest dringend angeraten sein können.
Ein unzureichender Impfschutz kann auf Reisen zu ernsthaften Gesundheitsrisiken führen – etwa durch Mückenstiche, unsauberes Trinkwasser oder engen Kontakt mit Tieren. Einige Länder verlangen den Nachweis bestimmter Impfungen sogar als Einreisevoraussetzung (z. B. Gelbfieber-Impfung in bestimmten tropischen Ländern).
Ein beratendes Gespräch beim Tropenmediziner oder einem reisemedizinisch geschulten Arzt ist daher besonders empfehlenswert – idealerweise 4 bis 6 Wochen vor Abreise.
Häufig empfohlene oder erforderliche Reiseimpfungen
Impfung | Typische Reiseziele / Empfehlungen |
Hepatitis A | Süd- und Osteuropa, Afrika, Asien, Mittel- und Südamerika |
Hepatitis B | Langzeitaufenthalte oder enger Kontakt zur Bevölkerung in Risikogebieten |
Typhus | Indien, Südostasien, Afrika, Südamerika |
Cholera | Katastrophengebiete mit mangelnder Hygiene (selten notwendig) |
Tollwut (Rabies) | Asien, Afrika, Südamerika – bei Trekking, Fahrradreisen, Tierkontakt |
Gelbfieber | Einige Länder in Afrika und Südamerika – teilweise als Einreisevoraussetzung |
FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) | Endemiegebiete in Europa, z. B. Süddeutschland, Österreich, Baltikum |
Malariaprophylaxe | Keine Impfung, aber ggf. Tabletten: Afrika, Asien, Südamerika |
Japanische Enzephalitis | Ländliche Regionen in Südostasien |
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten für Reiseimpfungen werden nicht immer von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Viele Kassen erstatten jedoch freiwillig einzelne oder alle Reiseimpfungen ganz oder teilweise – insbesondere bei berufsbedingten Reisen. Es lohnt sich, vorab bei der Krankenkasse nachzufragen.
Tipp: Impfberatung beim Arzt
Eine gute reisemedizinische Beratung umfasst:
- Überprüfung des bestehenden Impfschutzes (Standardimpfungen auffrischen!)
- Individuelle Risikoanalyse abhängig von Reiseziel, Reisedauer und Aktivitäten
- Informationen zur Malariaprophylaxe, Mückenschutz und Hygienemaßnahmen
Impfungen bei besonderen Personengruppen
Nicht jeder Mensch reagiert gleich auf Impfstoffe – deshalb gelten für bestimmte Personengruppen besondere Impfempfehlungen, die über den allgemeinen Impfkalender hinausgehen. Die STIKO berücksichtigt dabei unter anderem Schwangere, ältere Menschen, chronisch Kranke sowie Menschen mit geschwächtem Immunsystem. Ziel ist es, diese besonders vulnerablen Gruppen bestmöglich zu schützen – und gleichzeitig Infektionsketten zu durchbrechen.
Impfungen in der Schwangerschaft
Während der Schwangerschaft ist das Immunsystem verändert, wodurch Infektionen gefährlicher verlaufen können. Gleichzeitig können bestimmte Impfungen das ungeborene Kind schützen – zum Beispiel durch Antikörper, die über die Plazenta übertragen werden.
Empfohlen während der Schwangerschaft:
- Influenza-Impfung ab dem 2. Trimenon (bei Vorerkrankungen bereits ab dem 1. Trimenon)
- Pertussis-Impfung ab der 28. Schwangerschaftswoche (idealerweise zwischen der 28.–32. Woche) zum Schutz des Neugeborenen
Nicht empfohlen bzw. kontraindiziert:
- Lebendimpfstoffe (z. B. MMR, Varizellen) – sollten vor einer Schwangerschaft erfolgen
Impfungen für ältere Menschen (ab 60 Jahren)
Mit zunehmendem Alter nimmt die körpereigene Immunabwehr ab. Das Risiko für schwere Krankheitsverläufe steigt, insbesondere bei Atemwegserkrankungen oder Gürtelrose.
Empfohlene Impfungen ab 60 Jahren:
- Grippe (Influenza): jährlich
- Pneumokokken: einmalig, ggf. Wiederholung nach 6 Jahren
- Herpes Zoster (Gürtelrose): 2 Dosen, Standardimpfung ab 60, bei Vorerkrankungen bereits ab 50
Impfungen bei Immunschwäche oder chronischen Erkrankungen
Menschen mit chronischen Erkrankungen (z. B. Diabetes, Niereninsuffizienz, COPD) oder einer Immunschwäche sind besonders anfällig für Infektionen und Komplikationen.
Empfohlene Impfungen:
- Grippe, Pneumokokken, COVID-19 (je nach Immunstatus)
- Hepatitis B, insbesondere bei Dialyse-Patienten
- Meningokokken, Haemophilus influenzae Typ b (bei bestimmten Immundefekten)
- Totimpfstoffe sind in der Regel unproblematisch, Lebendimpfstoffe dagegen nur nach individueller Risikoabwägung
Impfungen für Frühgeborene und Säuglinge mit Risiko
Frühgeborene und medizinisch vorbelastete Neugeborene profitieren besonders von einem angepassten Impfzeitplan. Häufig wird mit den Standardimpfungen bereits im korrigierten Alter von 2 Monaten begonnen – unter enger ärztlicher Überwachung.
Menschen mit Behinderung oder Pflegebedürftigkeit
Bei Pflegebedürftigen oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität sollten Impfungen regelmäßig überprüft werden, da Krankenhaus- oder Pflegeheimaufenthalte ein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen. Hausärztliche Impfberatung und mobile Impfteams sind hier besonders wichtig.
Fazit
Impfungen spielen eine zentrale Rolle für den individuellen Schutz und die öffentliche Gesundheit in Deutschland. Auch wenn es keine generelle Impfpflicht gibt, sorgt das Masernschutzgesetz dafür, dass in bestimmten Einrichtungen eine verpflichtende Impfung nachgewiesen werden muss. Darüber hinaus liefert die STIKO klare Empfehlungen, welche Impfungen wann sinnvoll und medizinisch geboten sind – abgestimmt auf Alter, Vorerkrankungen, berufliche Risiken und Reisegewohnheiten.
Gerade Auffrischimpfungen wie gegen Tetanus, Diphtherie oder Pertussis werden von vielen Erwachsenen übersehen – mit potenziellen gesundheitlichen Risiken. Umso wichtiger ist es, den eigenen Impfstatus regelmäßig zu überprüfen, den Impfpass aktuell zu halten und sich bei Haus- oder Kinderärzten individuell beraten zu lassen.
Wer sich zusätzlich über Impfungen informieren möchte, sollte auf verlässliche und wissenschaftlich fundierte Quellen achten. Dazu gehören:
- Robert Koch-Institut (RKI)
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
- Paul-Ehrlich-Institut (PEI)
- Ärztliche Beratungen durch Haus- oder Kinderärzte